Liebe Mitbürger:innen,
ein Thema hat die Rheindörfer 2021 sehr beschäftigt: Die Verlegung der 3. Klasse der Grundschule Amandusstraße nach Merkenich zum Schuljahr 2021/2022. Diese ist lt. einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig, die Schulleitung war dazu nicht befugt.
Das Verwaltungsgericht führt weiter aus, dass die Entscheidung einen derart großen Eingriff darstellt, dass es einer Teilschließung des Standortes gleichkommt und auch für die Zukunft der Schule entscheidende Auswirkungen hat. Sie folgte hiermit der Argumentation des Bürgervereins und der Eltern über die Bedeutung dieser Entscheidung für die betroffenen Kinder, die ganze Schulgemeinde, aber auch für die gesamten Rheindörfer.
Der Bürgerverein übergab am 20.12.2021 dem Büro der Oberbürgermeisterin Henriette Reker ein Schreiben mit der Aufforderung die Verlegung unmittelbar rückgängig zu machen:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
Sehr geehrter Herr Beigeordneter Voigtsberger,
vielleicht erinnern Sie sich noch an den Weltkindertag, an dem unsere Kinder, mit der Bitte, dass sie zurück an ihre Schule wollen, Ihnen die Flöte des Rattenfängers von Hameln symbolisch übergeben haben. Holen Sie diese JETZT heraus!
Herr Voigtsberger erklärte Ihnen Frau Reker, dass die Stadt Köln für die Angelegenheit nicht zuständig sei.
Seither sind viele Schreiben verfasst und Gespräche geführt worden. Der Schulausschuss der Stadt Köln hat sich ebenso wie die Bezirksvertretung Chorweiler zweimal mit unserer Schule auseinandergesetzt, neben der Weichenstellung für die Zukunft wurde sich jeweils einstimmig für die Rückholung unserer 3. Klasse ausgesprochen. Nun hat das VG Köln festgestellt, dass die Entscheidung der kommissarischen Schulleitung rechtswidrig war und die Argumentation der Unteren Schulaufsicht, sowie der
Bezirksregierung Köln fehlerhaft.
Die Entscheidungskompetenz liegt ausschließlich beim Schulträger – also Ihnen!
Mit der Verabschiedung des Schulentwicklungsplanes der ausdrücklich darlegt, dass die Schule aufgrund der örtlichen Begebenheiten an zwei Standorten jeweils einzügig zu betreiben ist und der Stellungnahme des Schulausschusses zur Thematik ist der politische Wille des Rates eindeutig.
Setzen Sie diesen JETZT um!
Die Kammer des VG Köln führte aus, dass die Entscheidung einen derart großen Eingriff darstellt, dass es einer Teilschließung des Standortes gleichkommt und auch für die Zukunft der Schule entscheidende Auswirkungen hat. Sie folgte hiermit der Argumentation des Bürgervereins und der Eltern, über die Bedeutung dieser Entscheidung für die betroffenen Kinder, die ganze Schulgemeinde, aber auch für die gesamten Rheindörfer. Wir fordern Sie auf in einem Dringlichkeitsbeschluss Ihre Verwaltung anzuweisen unmittelbar den nun festgestellten rechtswidrigen Zustand aufzuheben und die Verlegung der 3.Klasse zum Ersten Schultag nach den Ferien rückgängig zu machen.
Alle haben so sehr gelitten unter der Situation. Aus pädagogischen Gründen und zur Wiederherstellung des Schulfriedens ist eine unmittelbare Umsetzung dringend geboten.
Lassen Sie uns die Gelegenheit dieses Jahr nun versöhnlich und in Frieden zu beenden. Heben Sie den rechtswidrigen Zustand auf – lassen Sie die Kinder zurück an Ihre Schule – zu ihren Freunden – in ihre vertraute Umgebung.
Vgl. auch die Berichterstattung in der Presse (https://www.rheinische-anzeigenblaetter.de/chorweiler/c-lokales/entscheidung-liegt-nun-bei-der-stadt_a237089) und die anderen Beiträge zum Thema Grundschule Rheinkassel.